31.01.2018

Neuerungen im Steuerrecht 2018

Im Steuerrecht ergeben sich per 1. Januar 2018 insbesondere Neuerungen im Bereich der Mehrwertsteuer.

Gleichstellung ausländischer mit inländischen Unternehmen bei der Steuerpflicht
Ab 1. Januar 2018 wurden alle in der Schweiz tätigen Unternehmen mehrwertsteuerpflichtig, welche im In- und Ausland mindestens CHF 100'000 Umsatz aus Leistungen erzielen, welche nicht von der Mehrwertsteuer ausgenommen sind. Bisher war nur der im Inland erzielte Umsatz massgebend. Mit dieser Änderung werden ausländische Unternehmen in der Schweiz gleich behandelt wie schweizerische Unternehmen in der EU. Sie bewirkt, dass gewisse ausländische Leistungserbringer, welche bisher in der Schweiz nicht mehrwertsteuerpflichtig waren, sich ab dem 1. Januar 2018 ins Schweizerische Mehrwertsteuerregister eintragen lassen müssen.

Ausländische Unternehmen, welche in der Schweiz ausschliesslich von der Mehrwertsteuer befreite Leistungen oder Leistungen welche mit der Schweizerischen Bezugssteuer erfasst werden erbringen, müssen sich nach wie vor nicht in der Schweiz registrieren lassen. Darunter fallen z.B. ausländische Unternehmen, welche in der Schweiz ausschliesslich Dienstleistungen erbringen, deren Erbingungsort sich nach Art. 8 MWSTG beim Empfänger befindet. Die Steuerpflicht für solche Unternehmen beginnt – unabhängig von der Umsatzhöhe – mit dem erstmaligen Erbringen einer steuerbaren Leistung im Inland.

Anpassung der Mehrwertsteuersätze
Da die "Reform der Altersvorsorge 2020" und die "Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer" anlässlich der Volksabstimmung vom 24. September 2017 abgelehnt wurde, ändern zudem per 1. Januar 2018 die Mehrwertsteuersätze. Der Standardsatz beträgt neu 7,7% (bisher 8%) und der Sondersatz für Beherbergungsleistungen 3,7% (bisher 3,8%). Mit 2,5% unverändert bleibt der reduzierte Satz. Dieser gilt ab 1. Januar 2018 neu auch für elektronische Zeitungen, Zeitschriften und Bücher ohne Reklamecharakter, da die elektronischen den gedruckten Erzeugnissen gleichgestellt werden.