23.12.2020

Neuerungen im Zivilprozessrecht 2021

Im Bereich des Zivilprozessrechts gibt es per 1. Januar 2021 eine Handvoll kleinerer Gesetzesänderungen. Die meisten Neuerungen sind eher technischer Natur und/oder betreffen Detailfragen. Nachfolgend wird auf zwei praxisrelevante Themen kurz näher eingegangen.

Als einzige grössere Reform steht die Revision diverser Bestimmungen zur internationalen Schiedsgerichtsbarkeit im Bundesgesetz über das internationale Privatrecht (IPRG) im Zentrum der Neuerungen. Mit dieser Gesetzesrevision wird das schweizerische internationale Schiedsrecht modernisiert und weiter flexibilisiert. Dies wird die Schweiz, die heute bereits als einer der globalen Top-Schiedsorte gilt, noch attraktiver als bisher machen. STAIGER hat die geplanten Änderungen bereits eingehend beleuchtet. Sie finden die entsprechenden Ausführungen hier.

Ebenfalls erwähnenswert ist eine Änderung im Bereich der nationalen Schiedsgerichtsbarkeit. Im geltenden Recht werden die Formvorschriften einer Schiedsvereinbarung in Artikel 358 Absatz 1 der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt. Dieser sieht vor, dass eine Schiedsvereinbarung schriftlich oder in einer anderen Form, die den Nachweis durch Text ermöglicht, zu erfolgen hat. Neu wird in Artikel 358 ein Absatz 2 eingefügt, welcher festhält, dass für Schiedsklauseln, die in einseitigen Rechtsgeschäften (z.B. in Testamenten, Stiftungserrichtungsakten, Trusts) oder in Statuten vorgesehen sind, die Bestimmungen des Kapitels über die nationale Schiedsgerichtsbarkeit ebenfalls sinngemäss gelten sollen.

Der Bundesrat begründet dies damit, dass einerseits dieselbe Anpassung auch in den Bestimmungen zur internationalen Schiedsgerichtsbarkeit vorgenommen wird (Artikel 178 Absatz 4 IPRG) und andererseits für alle Vereinbarungen und einseitige Rechtsgeschäfte dieselben formellen Anforderungen gelten sollen. Bereits in der Vergangenheit habe die schiedsrechtliche Literatur und Rechtsprechung solche einseitigen Rechtsgeschäfte grundsätzlich als schiedsfähig erachtet. Im Interesse der Rechtssicherheit erscheine es daher angezeigt, diese Frage auf Stufe des Gesetzes zu klären.